Leistungen

Grabpflege (Jahres- und Dauergrabpflege)

Ohne fachkompetente Pflege verliert auch die schönste Grabgestaltung im Laufe der Zeit an Wirkung und Qualität. Gehölze müssen entsprechend ihrer Wuchsformen ‘gebändigt‘, Wechselbeete jahreszeitlich erneuert und Bodendecker geschnitten werden. Schließlich gilt es auch, den unerwünschten Wildkräutern Einhalt zu gebieten. 

Wenn Sie Fragen zum richtigen Schnitt und zur richtigen Pflege Ihrer Gehölze haben, zögern Sie nicht sich an uns zu wenden. Sollten Sie aus zeitlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen die Grabpflege nicht mehr selbst vornehmen können, helfen wir Ihnen mit einem Grabpflegevertrag weiter. Dieser kann individuell zusammengestellt werden.

Jahresgrabpflege

- keine Mindestvertragslaufzeit, auch unter 1 Jahr

- 14-tägliche Grabpflege während des Pflegejahrs vom 01.03 - 01.12 (ca. 18 Pflegegänge pro Jahr)

- dreimalige Bepflanzung des Wechselbeetes mit Saisonblumen (Frühjahr, Sommer, Herbst)

- Abdeckung des Grabes mit feinem Pinienschrot

- Gehölzschnitt (auch Formschnitt) und Pflege des Bodendenkers

Dauergrabpflege

Dauergrabpflege ist ein Service der Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch genießt.

Sei es aus zeitlichen Gründen, wegen der zunehmenden Entfernung zum Grab oder aufgrund einer persönlichen Behinderung.
Immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle Angebot.

Im Dauergrabpflegevertrag werden über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren bis zum Ende der Ruhefrist bzw. Nutzungsdauer eine regelmäßige, gärtnerische Grabpflege, sowie Blumenschmuck nach individuellen Wünschen vereinbart.

Zum Standardangebot der Dauergrabpflege zählen vor allem folgende friedhofsgärtnerische Leistungen:

- gärtnerische Anlage der Grabstätte

- laufende gärtnerische Betreuung (vom Sauberhalten der Grabfläche, dem Gießen bis hin zum Schneiden von Gehölzen)

- jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen

- Grabschmuck zu Allerheiligen und Totensonntag

- frische Blumen und Gebinde zu besonderen Gedenktagen

- das Decken des Grabes mit Tannengrün, soweit dies ortsüblich ist

- Erneuerungen nach Einsenkungen und Nachbeerdigungen

- Erneuern der gesamten gärtnerischen Anlage in zu vereinbarenden Abständen

Vertragliche Sicherheit

Der treuhänderisch garantierte Dauergrabpflege-Vertrag wird mit einem Friedhofsgärtner abgeschlossen, der von der Friedhofsverwaltung zugelassen und Mitglied seiner Berufsorganisation ist. Der Vertrag enthält Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie über die zu erbringenden Leistungen. Die Treuhandstelle, die auch sämtliche Zahlungen an den friedhofs-gärtnerischen Fachbetrieb vornimmt, prüft den Vertrag und verwaltet die jeweilige Vertragssumme, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluß geleistet wird. Die jährlich anfallenden

Erträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben und für Preissteigerungen sowie für unvorhersehbare Leistungen verwendet. Der mit der Grabpflege beauftragte Friedhofsgärtner richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Die regelmäßige Kontrolle der Grabstätten wird durch die Rheinische Treuhandstelle gewährleistet.

Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege

Die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH wurde am 25. April 1966 gegründet. Eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichtes Köln ist die Gesellschaft unter HR B Nr. 2999. Sitz der Gesellschaft ist Köln. Ãœber den Hauptgesellschafter, den Landesverband Gartenbau Rheinland e.V., ist die Erfüllung der Vertragsleistungen durch fachlich qualifizierte Friedhofsgärtnereien abgesichert. 

Gegenstand des Unternehmens ist die Information und Beratung über langfristige Aufträge zur Anlage, Pflege und Unterhaltung von Grabstätten und Informationen zur Bestattungsvorsorge, die Vertretung der Interessen aller Personen, mit denen Dauergrabpflegeverträge abgeschlossen werden, die treuhänderische Verwaltung der erhaltenen Zahlungen und deren Anlage in sachgemäßer Form sowie die Kontrolle der Leistungen. 

Das Tätigkeitsgebiet der RTS umfasst das Rheinland in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf mit über 9 Millionen Einwohnern.

Die RTS ist die Organisation für Dauergrabpflege im Rheinland. Angeschlossen sind ihr mehr als 500 friedhofsgärtnerische Fachbetriebe. Auf nahezu 1000 Friedhöfen werden Treuhandverträge für Dauergrabpflege über die Gesellschaft abgeschlossen und betreut (2010: 37189 Verträge, davon ca. 15% mit Vorsorge-Charakter).

Die für die Treuhandverträge zur Verfügung gestellten Vertragssummen (Treuhandvermögen) werden nach den Grundsätzen größtmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Verzinsung angelegt. Grundlage hierfür sind feststehende Anlagerichtlinien, die Anlagerisiken ausschließen. Die Anlage erfolgt in staatsgarantierten Anleihen, Rentenpapieren und sicheren Industrieanleihen. Für jeden Treuhandvertrag wird ein Kapital- und Rücklagenkonto geführt. Die beauftragte Friedhofsgärtnerei erhält jährlich das Entgelt für die vertraglich vereinbarten Leistungen. 

Die RTS überwacht die vertraglich festgelegten Leistungen der ausführenden Friedhofsgärtner. Jede sich in Pflege befindende Grabstätte wird mindestens einmal jährlich fachlich vor Ort überprüft.

Die RTS unterzieht sich jährlich einer unabhängigen Wirtschaftsprüfung. Gegenstand dieser Prüfung ist der Jahresabschluss sowie die vertragsgemäße Verwendung des Treuhandvermögens und die Einhaltung der strengen Anlagerichtlinien. Seit Bestehen der Gesellschaft wurde jederzeit ein uneingeschränktes Testat erteilt.

Zur Überwachung und Kontrolle, aber auch zur fachlichen Beratung der Geschäftsführung, ist der Aufsichtsrat tätig. Er wird aus Inhabern von Vertragsgärtnereien gebildetet. Unter dem Vorsitz von Fritz Mölders, Duisburg, führt der Aufsichtsrat mehrere Sitzungen im Jahr durch. Darüber hinaus bestehen ständige Kontakte und ein reger Informationsaustausch mit der Geschäftsführung.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich an uns oder direkt an die RTS wenden.

Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH

- Haus des Rheinischen Gartenbaus -

Amsterdamer Straße 206

50735 Köln

Tel. 0221 - 715 10 11

service[at]dauergrabpflege-rheinland.de

www.dauergrabpflege.net

Pflegejahr

Nachfolgend haben wir aufgeführt, welche Arbeiten wir im Laufe eines Jahres auf dem Friedhof im Rahmen der Grabpflege vornehmen. Die Aufstellung kann Ihnen bei der Beauftragung von Pflegeleistungen und Bepflanzungen behilflich sein.

Januar

Winterruhe, ggf. erste Pflegedurchgänge

 je nach Witterung: Neuanlagen, Umänderungen und Hebungen von Grabstätten

Februar

Winterruhe, ggf. erste Pflegedurchgänge

je nach Witterung: Neuanlagen, Umänderungen und Hebungen von Grabstätten

März

„offizieller“ Beginn des Pflegejahres

Entfernen der Herbst-/Winterbepflanzung

Herrichten der Grabstätten

Anlage der Frühjahrsbepflanzung

Neuanlagen, Beseitigung von Einsenkschäden, Renovierungen und Umänderungen von Grabstätten

April

Abschluss der Frühjahrsbepflanzung spätestens zu Ostern 

parallel: Pflege der Grabstätten

Mai

Beginn der Sommerbepflanzung nach den Eisheiligen (Mitte Mai)

Abschluss i.d.R. zu Pfingsten; parallel: Grabpflege

Juni

Grabpflege

Neuanlagen und Renovierungen nur bedingt möglich (Pflanzenschäden durch Hitzestress nicht auszuschließen)

Juli

Grabpflege

Neuanlagen und Renovierungen nur bedingt möglich (Pflanzenschäden durch Hitzestress nicht auszuschließen)

August

Grabpflege

gegen Ende des Monats Schnitt der Grabbepflanzung

September

Grabpflege

Eindecken der Gräber mit Pinienschrot oder Graberde

Oktober

Abräumen der Sommerbepflanzung

Herrichten der Gräber und Beginn der Herbstbepflanzung

Hauptsaison für Neuanlagen und Renovierungen

parallel: Grabpflege

November

verstärkte Grabpflege zu den Totengedenktagen (1.11. und Totensonntag)

Dezember

letzter Pflegedurchgang zu Weihnachten

eventuell Winterbepflanzung

Ganzjährig: witterungsbedingte zusätzliche Gießdurchgänge